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Reindl/Stopper

BPG I Betriebspensionsgesetz

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4198-0

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BPG I Betriebspensionsgesetz (1. Auflage)

3. Einstellen, Aussetzen, Einschränken (§§ 8 und 9)

Wesentlich einfacher macht eine beitragsorientierte Zusage auch die Abwicklung von Widerrufs- und Gestaltungsvorbehalten, natürlich unter der Bedingung des Erfüllens der Voraussetzungen. Ebenso wird der Arbeitnehmer in Summe in eine bessere Rechtsposition versetzt.

Widerruf (Einstellen) während der Anwartschaftsdauer

  • „Liegenlassen“ des Unverfallbarkeitsbetrages bis zum Eintritt eines Leistungsfalles:

    S. 237Siehe dazu Kapitel III.B.2. unter Punkt „Verfügungsmöglichkeiten über den Unverfallbarkeitsbetrag“ die Möglichkeit „Erfüllen der beitragsfreien Zusage im Leistungsfall“. Die Ausführungen zum Günstigkeitsvergleich gelten analog.

  • Einmalige Abfindung wenn der Unverfallbarkeitsbetrag die Abfindungsgrenze nicht übersteigt:

    Siehe dazu die Ausführungen in Kapitel III.A.1.c). Eine Übertragung des Versicherungsvertrages auf den Arbeitnehmer gilt als einmalige Abfindung im Sinne des BPG und EStG.

Aussetzen oder Einschränken während der Anwartschaftsdauer

Diese Fälle werden in der Praxis häufiger sein als der Widerruf. Bei der beitragsorientierten Zusage bezieht sich der „Anwartschaftserwerb“ faktisch auf die Einbezahlung der Versicherungsprämie in die Bemessungsgrundlage Pens...

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