BPG I Betriebspensionsgesetz
1. Aufl. 2020
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B. Direkte Leistungszusage in beitragsorientierter Form im Lichte des BPG
Ein eigenes Kapitel widmen möchten wir der direkten Leistungszusage in beitragsorientierter Form oder kurz der „beitragsorienS. 222tierten Zusage“. Diese wurde in den letzten Jahren, insbesondere nach steuerlichen Konkretisierungen, bereits vermehrt erteilt. Seit bilanziellen Neuregelungen im Jahr 2018 ist die beitragsorientierte Zusage unseres Erachtens generell die Zukunft der direkten Leistungszusage, also nicht nur für Arbeitnehmer im Sinne des BPG, sondern auch Personen, welche nicht dem BPG unterliegen.
In der Praxis offenbaren sich jedoch oftmals Fragestellungen zu dieser Form der direkten Leistungszusage, insbesondere wie diese im Kontext zu einigen Regelungspunkten des BPG zu betrachten ist. Unseres Erachtens wird die beitragsorientierte Zusage, sei dies jetzt von Steuerberatern, Betriebsprüfern oder auch in der Beratung zu solchen Lösungen, nicht selten falsch interpretiert.
Eine gute beitragsorientierte Zusage kann bei vielen, durchaus komplexen, Regelungen des BPG im Abschnitt 3 klare Definitionen schaffen, ein wichtiges Instrument der Personalwirtschaft sein und betriebswirtschaftliche Risiken wesentlich reduzieren. Ein...