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Reindl/Stopper

BPG I Betriebspensionsgesetz

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4198-0

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BPG I Betriebspensionsgesetz (1. Auflage)

4. Wertanpassung (§ 10)

Wertanpassung

§ 10. Wurde die Wertanpassung weder ausgeschlossen noch etwas anderes vereinbart, so sind Leistungen aus direkten Leistungszusagen vom Arbeitgeber jährlich mit dem Anpassungsfaktor gemäß § 108f des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, BGBl. Nr. 189/1955, S. 208aufzuwerten. Diese Anpassung kann unterbleiben, wenn die wirtschaftliche Lage des Unternehmens eine Wertanpassung nicht erlaubt und in Betrieben, in denen ein zuständiger Betriebsrat besteht, eine Beratung mit diesem Betriebsrat erfolgt ist.

Das BPG schreibt grundsätzlich eine Aufwertung (Valorisierung) der jährlichen Pensionsleistung vor. Ob sich das Gesetz bei „Leistungen“ nur auf bereits ausbezahlte Pensionen oder aber zukünftige zugesagte Pensionsleistungen bezieht, ist interpretierbar. Die Literatur geht davon aus, dass sich die gesetzliche Regelung nur auf bereits ausbezahlte Pensionsleistungen bezieht. Aufgrund der Formulierung der Norm und dem Verweis auf die Anpassung der Pension aus der gesetzlichen Sozialversicherung, wird diese Auslegung nicht nur naheliegend, sondern auch zutreffend sein. Eine zugesagte künftige Pensionsleistung ist während der Anwartschaftsphase somit nicht kraft Ge...

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