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Reindl/Stopper

BPG I Betriebspensionsgesetz

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4198-0

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Dokumentvorschau
BPG I Betriebspensionsgesetz (1. Auflage)

S. 169a) Wertbemessung einer direkten Leistungszusage

Das BPG normiert bei der direkten Leistungszusage (dLZ) Schutznormen zugunsten des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber hat die zugesagten Leistungen bei Eintritt des Leistungsfalles direkt an den Arbeitnehmer zu erbringen. Ob er für diese Verpflichtungen Vorsorge trifft, bleibt, mit Ausnahme der gesetzlichen verpflichteten Wertpapierdeckung gemäß Einkommensteuergesetz, ihm überlassen.

Ein wesentliches Element der Schutznormen des BPG ist jedoch, was passiert, wenn vor Eintritt des Leistungsfalles das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers zum Arbeitgeber beendet wird. Das BPG nimmt hier die wirklich relevanten Definitionen auch vor. Im Gegensatz zu den Vorsorgelösungen der Abschnitte 2 und 2a (Pensionskasse und betriebliche Kollektivversicherung) sowie Abschnitt 4 (Lebensversicherung) ist jedoch die Ausgangsbasis für die Berechnung gewisser „Zeitwerte“ einer direkten Leistungszusage nicht in anderen Rechtsnormen wie PKG bzw VAG 2016 klar normiert. Auch die einschlägige rechtswissenschaftliche Literatur nimmt diese Ausführungen nicht vor, handelt es sich doch in erster Linie weniger um juristische, sondern mehr um rechnerische Systematiken. Unseres Erachtens sind diese Systematiken für...

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