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Reindl/Stopper

BPG I Betriebspensionsgesetz

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4198-0

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BPG I Betriebspensionsgesetz (1. Auflage)

S. 157III. ABSCHNITT 3 – DIREKTE LEISTUNGSZUSAGEN

Abschnitt 3 regelt den Bereich der direkten Leistungszusagen. Dies sind solche Vorsorgemodelle, in welchen kein Finanzintermediär, wie eine Versicherungsgesellschaft oder Pensionskasse, „zwischengeschaltet“ ist. Der Arbeitgeber erbringt die zugesagten Pensionsleistungen also direkt. Die Finanzierung dieser Verpflichtungen kann aber sehr wohl gänzlich oder teilweise über Finanzinstrumente wie Wertpapiere oder Kapitalversicherungsverträge erfolgen.

Früher (vor Inkrafttreten des BPG bzw auch in den 90er Jahren des vorigen Jahrtausends) waren direkte Leistungszusagen „die Firmenpensionslösung“ für die Arbeitnehmerschaft schlechthin, jedoch in erster Linie bei Großunternehmen oder im (halb-)öffentlichen Bereich. Viele dieser Lösungen wurden jedoch mittlerweile bereits in Pensionskassen übertragen. Die weit überwiegende Zahl der neu erteilten direkten Leistungszusagen in den letzten beiden Jahrzehnten wurde an die GGF einer GmbH oder an Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften erteilt (wobei die GGF aufgrund der höheren Anzahl natürlich das Gros ausmachen). Auf diese Personengruppe ist das BPG zwar in aller Regel nicht anzuwenden, doch können diese...

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