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Reindl/Stopper

BPG I Betriebspensionsgesetz

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4198-0

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Dokumentvorschau
BPG I Betriebspensionsgesetz (1. Auflage)

1. Auswirkungen beim Arbeitgeber

Lohnnebenkosten

Arbeitgeberbeiträge in eine Pensionskasse und betriebliche Kollektivversicherungen sind für den Arbeitgeber gänzlich von den Lohnnebenkosten befreit. Die einzelnen Befreiungspositionen schlüsseln sich wie folgt auf.

  • Sozialversicherungsbeiträge:

    Es tritt gemäß § 49 Abs 3 Z 18 lit b eine Befreiung von den Dienstgeberanteilen (SV-DG) zur Sozialversicherung ein. Durch den Entfall der SV-DG zur Pensions- (12,55 %), Kranken- (3,78 %), Unfall- (1,20 %) und der Arbeitslosenversicherung inklusive IESG-Zuschlag (3,35 %) fallen in Summe 20,88 % an Lohnnebenkosten weg. Liegt der Bruttobezug des Dienstnehmers über der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung, ist dies natürlich irrelevant (da ohnehin sozialversicherungsfrei).

  • Wohnbauförderung:

    Der Ordnung halber sei hier eigenständig (und nicht in der Sozialversicherung subsummiert) angeführt, dass gemäß § 3 Abs 1 S. 133lit a des Bundesgesetzes über die Einhebung eines Wohnbauförderungsbeitrages Beitragsgrundlage die allgemeine Beitragsgrundlage in der Kranken- bzw Pensionsversicherung darstellt. Da die Beiträge in eine PK oder bKV nicht in die Beitragsgrundlage einzubeziehen sind, entfällt die Beitragspfl...

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