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BPG I Betriebspensionsgesetz

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4198-0

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BPG I Betriebspensionsgesetz (1. Auflage)

aa) Die arbeitsrechtliche Grundlagenvereinbarung

Formen der arbeitsrechtlichen Grundlagenvereinbarung

Die Grundlagenvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist gesetzlich als Grundbedingung verankert und kann bzw muss wie folgt begründet werden:

  • Kollektivvertrag,

  • Betriebsvereinbarung,

  • Einzelvereinbarung nach Vertragsmuster.

Ein ohne arbeitsrechtliche Grundlage abgeschlossener PK- oder bKV-Vertrag wäre ständig von Nichtigkeit bedroht (§ 15 Abs 4 PKG). Im VAG 2016 fehlt zwar eine derartige Regelung, jedoch muss die Regelung des PKG wohl auch in der bKV Geltung erlangen. Gleiches gilt, wenn die arbeitsrechtliche Grundlage zwar vorliegt, diese jedoch nicht den gesetzlichen Regelungen entspricht.

Nicht anwendbar ist das BPG (wohl aber das PKG) auf gesetzliche Zusagen an gewisse Beamte. In diesen Fällen stellt das Gesetz die S. 39arbeitsrechtliche Grundlage dar. In Fällen von Vertragsbediensteten normiert das Gesetz die Verpflichtung zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen.

Kollektivvertragliche Regelung

Die Grundlagenvereinbarung über Kollektivvertrag stellt einen Ausnahmefall dar. Im Regelfall verpflichtet oder ermächtigt ein Kollektivvertrag die Mitgliedsunternehmen zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung über den B...

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