BPG I Betriebspensionsgesetz
1. Aufl. 2020
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 38a) Begründung der Lösungen zur PK und/oder bKV für Arbeitnehmer
Die generelle Begründung einer Lösung zur Einbeziehung von Arbeitnehmern setzt zwei wesentliche Rechtsakte voraus:
Schritt 1: arbeitsrechtliche Grundlagenvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und
Schritt 2: Beitritt zu einer Pensionskasse oder betrieblichen Kollektivversicherung (Pensionskassen- bzw bKV-Vertrag)
Die Schaffung der arbeitsrechtlichen Grundlagenvereinbarung ist dem Entstehen des PK- bzw bKV-Vertrages zeitlich vorangestellt, inhaltlich haben sich die Verträge mit der Pensionskasse bzw Versicherungsgesellschaft an die arbeitsrechtliche Grundlagenvereinbarung zu halten.