BPG I Betriebspensionsgesetz
1. Aufl. 2020
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b) Durchführungswege des BPG
Neben den Verpflichtungsarten des Arbeitgebers werden in § 2 auch die möglichen Durchführungswege definiert. Die Aufzählung der Durchführungswege ist taxativ. Andere Vorsorgevarianten (beispielsweise eine freiwillige Höherversicherung nach dem ASVG) fallen nicht in den Schutzbereich des BPG. Je nach gewähltem Durchführungsweg werden die Vorsorgeleistungen vom Arbeitgeber direkt (direkte Leistungszusage) erbracht oder extern von einer Pensionskasse oder einem privaten Versicherungsunternehmen (betriebliche Kollektivversicherung und eine Lebensversicherung in Form einer Direktversicherung).
S. 18Pensionskasse und betriebliche Kollektivversicherung (PK und bKV)
Durch § 2 Z 1 wird der Kreis der Begünstigten – ident zu den Regelungen für die direkte Leistungszusage und Lebensversicherung – auf den Arbeitnehmer und dessen Hinterbliebene eingeschränkt. Wer als Hinterbliebener iSd § 2 gilt, wird durch das BPG nicht näher definiert. Begünstigte Hinterbliebene haben im Leistungsfall einen eigenständigen Rechtsanspruch auf Versorgungsleistungen gegenüber dem Arbeitgeber bzw der Pensionskasse und dem Versicherungsunternehmen. Mit der Zusage einer Hinterbliebenenleistung entsteht somit e...