BPG I Betriebspensionsgesetz
1. Aufl. 2020
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S. 3892. Beispiele für Schadenspotentiale
Die folgenden angeführten Beispiele stellen einen Auszug möglicher Risiken dar. Unsere Intention ist es, eine Sensibilisierung dafür zu schaffen, dass die Beratung zu einer bAV äußerst vielschichtig sein kann und eine sorgsame Umsetzung erfolgen muss.
Die möglichen Schäden für einen Arbeitgeber (oder aber Arbeitnehmer) teilen sich in solche aus einer mangelhaften Versicherungsdeckung und solche aus der generellen bAV-Beratung.
Vorab sei angeführt, dass bei Steuern und Abgaben gemäß Bundesabgabenordnung (BAO) grundsätzlich eine Verjährungsfrist von fünf Jahren besteht. Für hinterzogene Abgaben beträgt die Frist zehn Jahre (§ 207 Abs 1 BAO). Die Beweislast ob hinterzogene Abgaben vorliegen, liegt bei der Finanzbehörde und es kann keinesfalls pauschal von hinterzogenen Abgaben ausgegangen werden. Dies ist deshalb wichtig, um diverse steuerliche Schadenpotentiale eingrenzen und einschätzen zu können. Von hinterzogenen Abgaben ist, wenn es um Beratungsrisiken in der bAV geht, in aller Regel nicht auszugehen. Zu den angeführten Summen können noch Kosten für Steuerberater, Gutachter oder sonstige Berater (beispielsweise Rechtsanwälte und Unternehmensberater) hinzutreten.
Fol...