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Reindl/Stopper

BPG I Betriebspensionsgesetz

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4198-0

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BPG I Betriebspensionsgesetz (1. Auflage)

2. Arten der Leistungszusagen (§ 2)

Arten der Leistungszusagen

§ 2. Leistungszusagen iSd § 1 Abs. 1 sind Verpflichtungen des Arbeitgebers aus einseitigen Erklärungen, Einzelvereinbarungen oder aus Normen der kollektiven Rechtsgestaltung.

1.

Beiträge an eine Pensionskasse oder an eine Einrichtung iSd § 5 Z 4 Pensionskassengesetz (PKG), BGBl. Nr. 281/1990, zugunsten des Arbeitnehmers und seiner Hinterbliebenen zu zahlen; Prämien für eine betriebliche Kollektivversicherung an ein zum Betrieb der Lebensversicherung im Inland berechtigtes Versicherungsunternehmen (§ 93 des Versicherungsaufsichtsgesetzes 2016VAG 2016 2016, BGBl. I Nr. 34/2015) zugunsten des Arbeitnehmers und seiner Hinterbliebenen zu zahlen; Pensionskassenzusagen oder betriebliche Kollektivversicherungen haben jedenfalls eine Altersversorgung und Hinterbliebenenversorgung zu enthalten; Alterspensionen sind lebenslang, Hinterbliebenenpensionen entsprechend der im Pensionskassenvertrag oder Versicherungsvertrag festgelegten Dauer zu leisten;

2.

Leistungen dem Arbeitnehmer und seinen Hinterbliebenen unmittelbar zu erbringen (direkte Leistungszusage);

3.

Prämien für eine zugunsten des Arbeitnehmers und seiner Hinterbliebenen abgeschlossene Lebensversicherung zu zahlen.

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