Praxishandbuch Betriebsanlagenehmigungen
1. Aufl. 2024
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S. 13011. Sonstige Verfahren
11.1. Abfallrecht, Veranstaltungsrecht und sonstige Bewilligungsverfahren
Andere Bewilligungsverfahren wie zum Beispiel für Baubewilligungen, Bewilligungen für Bahnstrecken, Abfallbehandlungsanlagen, Bergbauanlagen, Seilbahnen, Dauerveranstaltungen, Elektrizitätswerke etc werden nach den gleichen Grundsätzen wie in den obigen Kapiteln beschrieben abgewickelt.
Die zuständige Behörde ist herauszufinden.
Eine Projektbeschreibung, Pläne und zugehörige Anlagen sind als sogenanntes „Einreichoperat“ für die Behörde und deren Sachverständige auszuarbeiten.
Gegebenenfalls werden vorher Vorbesprechungen bei der Behörde oder in Abstimmung mit der Behörde auch mit einzelnen Sachverständigen geführt.
Wenn das Projekt so weit gediehen ist, dass es sich als genehmigungsfähig darstellt, wird ein Antrag an die Behörde mit der Bitte um Prüfung der Unterlagen und – wenn alles passt – Genehmigung des Projektes ersucht.
Es können einige „Wiederholungsschleifen“ erforderlich sein und Unterlagen austauscht oder zusätzliche Unterlagen verlangt werden, wieder eingereicht und geprüft werden usw.
Letztendlich wird eine Bewilligung erteilt oder versagt.
Dann wird vom Antragsteller bescheidgemäß ...