Praxishandbuch Betriebsanlagenehmigungen
1. Aufl. 2024
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S. 546. Grundlagen, Begriffe, Definitionen
6.1. Übersicht Ermittlungsverfahren allgemein
Gewerberechtliche Verfahren haben viele Gemeinsamkeiten mit anderen Behördenverfahren. Jede Person, die damit befasst ist, sollte wissen, dass es sich um ein „behördliches Ermittlungsverfahren“ handelt.
Jedes behördliche Ermittlungsverfahren läuft, vereinfacht dargestellt, nach dem gleichen Schema ab:
Antrag auf Einleitung des Verfahrens
durch den Antragsteller, durch die Entscheidung der Behörde selbst oder durch Dritte
Durchführung des Ermittlungsverfahrens
nach bestimmten Regeln (Verwaltungsverfahrensrecht) und zumeist unter Beiziehung von Sachverständigen
Entscheidung (Urteil, Bescheid)
Eventuell Berufung und nochmals Stufe 2 und 3
Die „Organisation“ besteht im Allgemeinen aus
Partei/en: Antragsteller, Betroffene, Arbeitsinspektorat …
Verfahrensleitung: Juristin (immer Behörde), eine juristisch ausgebildete Person, die für den korrekten Ablauf des Verwaltungsverfahrens zuständig ist
Behörde: Bürgermeister, BH, Magistrat, Gericht, Landeshauptmann …
Sachverständige: Spezialistinnen, die der Verfahrensleitung als „Beweismittel“ im Verfahren dienen. Sachverständige ermitteln den Sachverhalt, bewerten ihn und zieh...