Praxishandbuch Betriebsanlagenehmigungen
1. Aufl. 2024
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S. 32. Kurzanleitung
Hier finden Sie Hinweise, worauf Sie als ausführende oder betroffene Partei achten sollten und welche Inhalte dieses Buches für Sie relevant sein könnten.
Diese Hinweise beziehen sich auf die Arbeit an bestehenden Projekten, können jedoch sinngemäß auf Neueinreichungen umgelegt werden.
„Bewilligung“ und „Genehmigung“ werden in der Praxis synonym verwendet, daher wird auch in diesem Buch „Betriebsanlagengenehmigung“ und „Betriebsanlagenbewilligung“ synonym und gleichbedeutend verwendet.
2.1. Sie sind Gesellschafterin?
Lassen Sie prüfen, ob alle betrieblich genutzten Flächen (Gebäude usw) sowie alle gewerberechtlich relevanten Anlagegüter (Maschinen, Geräte usw) gewerberechtlich genehmigt wurden und ob die alle 5 Jahre vorgeschriebene Prüfung entsprechend § 82b Gewerbeordnung durchgeführt wurde. Grundlegend für den Prüfzeitpunkt ist der Erstbescheid und nicht der Änderungsbescheid. Lassen Sie sich vorlegen, welche gewerberechtlichen Bescheide und Auflagen für Ihren Betrieb gelten (Bescheid/e bezüglich Betriebsanlagengenehmigung).
2.2. Sie sind gewerberechtlicher Geschäftsführer?
Überprüfen Sie anhand der Genehmigungsbescheide, ob das, was in Ihrem Betrieb vorhanden ist und abläuft, der Betrieb...