Innsbrucker Jahrbuch zum Arbeitsrecht und Sozialrecht 2020
1. Aufl. 2020
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1. S. 222Einleitung
1.1. Krankheit kennt keine Grenzen
Die durch COVID-19 hervorgerufene Pandemie führt uns deutlich vor Augen, dass sich Krankheiten oft weder durch Staatsgrenzen noch durch natürliche Grenzen eindämmen lassen und somit zu einer weltweiten Bedrohung der Gesundheit der Menschen, aber auch der Wirtschaft werden können. Dass eine über die Kontinente hinausgehende Verbreitung von Krankheiten nicht erst durch die heutige Mobilität der Menschen möglich geworden ist, zeigte auch die Spanische Grippe, eine Influenza-Pandemie, welche in den Jahren 1918 bis 1920 weltweit mehr Todesopfer forderte als der Erste Weltkrieg, dem zwischen August 1914 und November 1918 ca 17 Millionen Menschen zum Opfer fielen. In der Mitte des 14. Jahrhunderts wütete in Europa die Pest (der „Schwarze Tod“) und entvölkerte ganze Landstriche; es wird geschätzt, dass etwa ein Drittel der damaligen Bevölkerung Europas an der Pest starb. Auch die Quarantäne, die befristete Isolierung ansteckungsverdächtiger bzw an bestimmten Infektionen erkrankter Personen zur Vermeidung der Einschleppung bzw Verbreitung von Infektionskrankheiten, war damals bereits bekannt. So beschloss im Jahr 1377 die Regierung der Republik...