Unterentlohnung
1. Aufl. 2017
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S. 779. Fallen für Arbeitgeber
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Unterentlohnung wegen Unterschreitens des kollektivvertraglichen Mindestgehalts wird angesichts des in Österreich weit verbreiteten Bewusstseins für die Anwendbarkeit der Kollektivverträge nur im seltensten Fall erfolgen. Allerdings können schon kleine Fehler leicht dazu führen, dass nicht alle Entgeltbestandteile ordnungsgemäß zur Auszahlung kommen und somit doch Strafbarkeit wegen Unterentlohnung gegeben ist. In der Praxis haben sich dabei insbesondere die im Folgenden aufgearbeiteten Sachverhalte wiederholt als Stolpersteine gezeigt.
9.1. Falsche Qualifikation des Arbeitsverhältnisses
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Wie bereits in Rz 8 ausgeführt, ist das LSD-BG nicht auf freie Dienstverhältnisse oder Werkverträge anwendbar. Sofern das zu beurteilende Vertragsverhältnis daher tatsächlich gerade kein Arbeitsverhältnis darstellt, besteht auch keinerlei Gefahr, dass Strafbarkeit wegen Unterentlohnung gegeben sein könnte. Gehen die Parteien aber zu Unrecht vom Vorliegen eines freien Dienstvertrages oder Werkvertrages aus, droht Strafbarkeit. Wird nämlich ein freier Dienstvertrag wie ein Arbeitsverhältnis gelebt, hätte der Arbeitnehmer auch Anspruch auf das kollektivvertragliche Mindestgehal...