Unterentlohnung
1. Aufl. 2017
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S. 758. Zivilrechtliche Folgen von Unterentlohnung
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Ungeachtet der verwaltungsstrafrechtlichen Sanktionen von Unterentlohnung kann das Vorenthalten des gebührenden Entgelts auch andere unangenehme Konsequenzen für den Arbeitgeber haben. Zu denken ist hier inbesondere an einen möglichen Austritt des Arbeitnehmers, der wiederum weitere rechtliche Auswirkungen haben kann. Zum anderen besteht aber auch die Möglichkeit, dass Arbeitnehmer vorenthaltene Entgeltansprüche zivilrechtlich durch Klage geltend machen.
8.1. Berechtigter Austritt
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Gemäß § 26 Z 2 AngG stellt der Umstand, dass der Dienstgeber das dem Angestellten zukommende Entgelt ungebührlich schmälert oder vorenthält einen wichtigen Grund dar, der den Arbeitnehmer zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt. Eine im Wesentlichen gleichlautende Bestimmung für Arbeiter findet sich in § 82a GewO 1859. Eine Entgeltschmälerung liegt grundsätzlich bei jeder einseitigen, rechtswidrigen Herabsetzung des gesetzlichen, kollektivvertraglichen oder einzelvertraglichen Entgelts vor.
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Ausmaß und Dauer der Schmälerung bzw des Vorenthaltens werden für die Möglichkeit des Austritts in mehrfacher Hinsicht von Relevanz sein. Zum einen kann bei Vorenthaltung nur ge...