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Christopher Peitsch/Armin Schwabl

Unterentlohnung

1. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3725-9

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Unterentlohnung (1. Auflage)

S. 316. Vorliegen von Unterentlohnung

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Der „offensichtlichste“ Fall der Unterentlohnung ist gegeben, wenn bei grundsätzlicher Mindestentlohnung dem LSD-BG unterliegende Mindestentgeltansprüche (vgl Kapitel 5.5) nicht bezahlt werden. Für die Strafbarkeit unabhängig ist es dabei, ob beispielsweise das Mindestgehalt oder nur Überstundenzuschläge nicht ordnungsgemäß zur Auszahlung gekommen sind – die Höhe des vorenthaltenen Entgelts wird allenfalls im Rahmen der Strafzumessung eine Rolle spielen. Sobald der Arbeitnehmer im Betrachtungszeitraum ein das für diesen Zeitraum zustehende Mindestentgelt unterschreitendes Entgelt erhält, liegt Unterentlohnung vor. Für den Vergleich wird stets auf Bruttoentgelte abgestellt.

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Die Höhe des zustehenden Entgelts ist auf Basis der Mindestansprüche, nicht aber basierend auf einer allfälligen Überzahlung zu berechnen. Während dies beim kollektivvertraglichen Mindestgehalt simpel ist, muss daher insbesondere bei der Berechnung von Überstundenvergütungen oder Sonderzahlungen darauf geachtet werden, diese – sofern vom Kollektivvertrag nicht anders vorgesehen (vgl Rz 72) – nicht auf Basis eines allfälligen im Einzelvertrag vereinbarten höheren Gehalts, sondern auf Ba...

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