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Christopher Peitsch/Armin Schwabl

Unterentlohnung

1. Aufl. 2017

Print-ISBN: 978-3-7073-3725-9

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Unterentlohnung (1. Auflage)

S. 205. Entgeltbegriff des § 29 LSD-BG

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Strafbar ist nach dem Wortlaut des § 29 LSD-BG die Beschäftigung von Arbeitnehmern, ohne diesen zumindest das nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag gebührende Entgelt unter Beachtung der jeweiligen Einstufungskriterien zu bezahlen. Davon ausgenommen sind die in § 49 Abs 3 ASVG genannten Entgeltbestandteile. Zur Vermeidung der Strafbarkeit ist es daher in erster Linie wichtig, den Entgeltbegriff des LSD-BG auszulegen. Nach den Gesetzesmaterialien ist im Rahmen des LSD-BG auf den arbeitsrechtlichen Entgeltbegriff zurückzugreifen.

5.1. Arbeitsrechtlicher Entgeltbegriff

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Der arbeitsrechtliche Entgeltbegriff ist weit zu verstehen. Nach ständiger Rechtsprechung des OGH ist darunter jede Leistung zu subsumieren, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber dafür bekommt, dass er diesem seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt. Neben dem Gehalt bzw Lohn zählen daher auch alle sonstigen ordentlichen oder außerordentlichen Bezüge einschließlich allfälliger Sonderzahlungen zum Entgelt.

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Der Rechtsprechung des OGH ist zu entnehmen, dass neben dem laufenden Gehalt bzw Lohn auch Überstundenentgelt, Provisionen, Bonuszahlungen, Sachbezüge (zB PKW, Dienstwohnung), Sonderzahlungen, Zulagen, Zuschläge, Beihi...

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