Unterentlohnung
1. Aufl. 2017
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S. 104. „Arbeitgeber“ im Sinne des LSD-BG
1
Gemäß § 29 Abs 1 LSD-BG ist zu bestrafen, wer als Arbeitgeber einen Arbeitnehmer beschäftigt, ohne das entsprechende Entgelt zu bezahlen. Der Begriff „Arbeitgeber“ erfährt dabei keinerlei eigenständige Definition. Mangels einschränkender Bestimmungen können daher sowohl inländische Unternehmen oder Einzelpersonen als auch ausländische Unternehmen oder Einzelpersonen (zB im Rahmen einer grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassung oder Entsendung) strafbares Lohndumping begehen.
4.1. Inländische Arbeitgeber
2
Das LSD-BG ist nach dessen § 1 Abs 1 Z 1 auf sämtliche Arbeitsverhältnisse anzuwenden, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen. Auch wenn sich große Teile des LSD-BG mit der Regelung grenzüberschreitender Einsätze auseinandersetzen, darf daher keineswegs übersehen werden, dass auch inländische Unternehmen oder Einzelpersonen, die Arbeitnehmer im Inland beschäftigen, den Verpflichtungen des § 29 LSD-BG unterliegen.
3
Das Vorliegen eines auf privatrechtlichem Vertrag beruhenden Arbeitsverhältnisses ist für die Ermittlung des Geltungsbereichs nach den Maßstäben des § 1151 ABGB zu prüfen. Die ebenfalls bestehenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Arbeitnehmerbegriffe sind...