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Christopher Peitsch/Armin Schwabl

Unterentlohnung

1. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3725-9

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Unterentlohnung (1. Auflage)

S. 83. Einleitende Bemerkungen

Am stellte der österreichische Gesetzgeber das Unterschreiten von Mindestgehältern erstmals unter Verwaltungsstrafe. Jenen Arbeitgebern, die ihren Arbeitnehmern den nach Gesetz, Kollektivvertrag oder Verordnung zustehenden „Grundlohn“ vorenthielten, sollten gemäß § 7i Abs 3 AVRAG mit Geldstrafe belangt werden. Die Höhe der Geldstrafe richtete sich nach der Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer. Waren höchstens drei Arbeitnehmer betroffen, konnte eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 € bis 10.000 € pro betroffenem Arbeitnehmer verhängt werden. Betraf die Unterentlohnung mehr als drei Arbeitnehmer, erhöhte sich der Strafrahmen auf 2.000 € bis 20.000 € pro betroffenem Arbeitnehmer.

Zum wurden die Vorgaben des AVRAG restriktiver. Der angepasste § 7i Abs 5 AVRAG verpflichtete Unternehmen nicht mehr nur dazu, den „Grundlohn“ zu bezahlen, sondern stellte von nun an auf das „Entgelt“ und somit einen weiteren Begriff ab. Daher war ab 2015 beispielsweise auch das Vorenthalten von Mehrarbeits- oder Überstundenzuschlägen strafbar. Der Anwendungsbereich des Unterentlohnungsverbots hat sich dadurch signifikant erweitert. Auch die Verfolgungsverjährung wurde mit von einem Jahr auf drei J...

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