Handbuch Kreditinstitute
1. Aufl. 2021
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1. S. 194Leistungen der Gesellschaft an Aufsichtsratsmitglieder
Leistungen, die einem Aufsichtsratsmitglied seitens der Gesellschaft zugewendet werden, können in drei verschiedene rechtliche Kategorien fallen: Erstens können Aufsichtsratsmitglieder als Gegenleistung für ihre Aufsichtstätigkeit eine Vergütung erhalten, zweitens kann es sich bei einer Zuwendung um einen bloßen Ersatz für die im Rahmen der Aufsichtstätigkeit getätigten Aufwendungen und Auslagen handeln. Schließlich können Zuwendungen drittens das Entgelt für die Erbringung einer sonstigen Leistung durch das Aufsichtsratsmitglied außerhalb seiner Aufsichtstätigkeit bilden (vgl § 95 Abs 5 Z 12 AktG).
Schwerpunktmäßig widmet sich der Beitrag den erstgenannten Leistungen – also der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ieS als Entgelt für die Wahrnehmung ihrer Aufsichtstätigkeit. Rechtsfragen zum Aufwandersatz und zu Entgeltsansprüchen für die Erbringung sonstiger Leistungen werden im Anschluss vordergründig im Hinblick auf ihre Abgrenzung zur Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern ieS behandelt.
Vorauszuschicken ist an dieser Stelle überdies, dass sich der Beitrag ausschließlich auf die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen der Aufsichtsratsvergütung ...