Digitale Transformation im Wirtschafts- & Steuerrecht
1. Aufl. 2019
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I. S. 52 Einleitung
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2018 jährt sich das Inkrafttreten des österreichischen Produkthaftungsgesetzes (kurz: PHG) zum 30. Mal. Im Jahr 1988 als Bundesgesetz für die Haftung über ein fehlerhaftes Produkt im BGBl 1988/99 auf Basis der europäischen Produkthaftungsrichtlinie 85/374 EWG erlassen, gab es seit Einführung des PHG nur wenige Novellierungen. Obwohl das PHG seit Jahrzehnten Bestandteil des österreichischen Schadenersatzrechts ist, fristet es eher ein Schattendasein neben deliktischem und vertraglichem Schadenersatz nach ABGB sowie dem EKHG. Mit zunehmender Digitalisierung wurden jedoch vermehrt Stimmen laut, die im PHG die geeignete Maßnahme sehen, um mit autonom agierenden Produkten umzugehen.
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Viele Fragen in dieser Hinsicht bleiben jedoch bis heute ungeklärt – allen voran die Stellung von Software im Rahmen des PHG. Bereits kurz nach Einführung der entsprechenden Produkthaftungsgesetze kamen in Österreich und Deutschland Diskussionen auf, ob auch fehlerhafte Software als Produkt anzusehen ist. Eine Entscheidung des OGH ist in Österreich bis heute ausständig. Auch ein Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH wurde zwar im Schrifttum oft als die Lösung des Problems angesehen, bis heute jedoch nicht durchgeführt. So kam es in den verschied...