Handbuch Datenschutzrecht
1. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 1078. Datenschutzrechtliche Akteure
8.1. Allgemeines
Das Datenschutzrecht kennt verschiedene Adressaten datenschutzrechtlicher Regelungen, denen abhängig von ihrer Stellung in Bezug auf personenbezogene Daten unterschiedliche Rechte bzw Pflichten und somit Rollen zukommen. Sie werden auch als datenschutzrechtliche Akteure bezeichnet.
Vom Eingriffsaspekt her gesehen lassen sich die datenschutzrechtlichen Akteure in das
Schutzsubjekt datenschutzrechtlicher Regelungen
und in jene Akteure, die in die Rechte des Schutzobjekts eingreifen (eingreifende Akteure),
unterscheiden.
Der EU-Gesetzgeber hat in Kapitel I „Allgemeine Bestimmungen“ der DSGVO die unterschiedlichen Adressaten datenschutzrechtlicher Regelungen definiert. Die Zuordnung der einzelnen Rollen zu spezifischen Entitäten finden sich in den Begriffsbestimmungen des Art 4 DSGVO.
Betrachtet man die Entstehungsgeschichte der DSGVO, zeigt sich, dass sich die Entwürfe der KOM, des EP und des Rates hinsichtlich der zu definierenden datenschutzrechtlichen Akteure (ob sie definiert werden) sowie der Definitionen der einzelnen Akteure (wie sie definiert werden) unterschieden haben. Im Wesentlichen gingen sie von den einzelnen Akteuren sowie den D...