Bilanzfälschung
1. Aufl. 2018
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S. 498Vorbemerkung
Zunächst ist die Frage zu beantworten: Was ist ein Bilanzskandal?
Ein Bilanzskandal liegt vor, wenn eine tatsächlich oder vermeintlich falsche Bilanz in der Öffentlichkeit, insbesondere in den Medien, Aufsehen erregt. Aber nicht jede falsche Bilanz ist hier von Interesse. Ist der Bilanzfehler auf einen bloßen Irrtum oder ein Versehen zurückzuführen (sog „accounting error“), dann ist er nicht Gegenstand der Betrachtung. Das Interesse soll an dieser Stelle ausschließlich auf bewussten Bilanzmanipulationen (sog „accounting fraud“) liegen, also auf bewussten Verstößen gegen das Prinzip der Bilanzwahrheit, um dem Bilanzleser zu dessen Nachteil ein anderes Bild der wirtschaftlichen Verhältnisse vorzuspiegeln, als es sich bei Einhaltung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze ergeben hätte. Vorsätzlich begangene Bilanzfehler erfüllen in aller Regel den Tatbestand eines Bilanzdeliktes, die durch das StRÄG 2015 in den §§ 163a und 163b StGB neu geregelt wurden.
Es soll gezeigt werden, dass Bilanzskandale und Bilanzfälschungen nichts Neues sind. So schlimm die Wirkungen jedes einzelnen Bilanzskandales für die Betroffenen sind, so haben die Bilanzskandale insgesamt auch etwas Gutes: Sie ...