Bilanzfälschung
1. Aufl. 2018
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1. S. 460Bilanzfälschung ist nicht versicherbar
Bilanzfälschung oder Fraud Accounting ist ein Wirtschaftsdelikt, das es immer schon gegeben hat und das es immer geben wird. Man denke nur an spektakuläre Fälle wie Enron (2001), WorldCom (2002) und Parmalat (2003). Auch wenn Gesetze, zusätzliche Prüfinstanzen und verfeinerte Risikomanagement- und Kontrollsysteme präventive Wirkung entfalten, werden sich immer Manager finden, die Unternehmensbilanzen schönen, um die Firmenverhältnisse besser darzustellen, als sie sind, oder um ihnen zuzuschreibende Malversationen zu verschleiern.
Schön wäre es für die Täter – Mitglieder des Vorstands, der Geschäftsführung, des Aufsichtsrats –, wenn es für sie eine Rundumversicherung gäbe, egal was sie tun. Aber das ist natürlich nicht möglich. (Beauftragte, wie Wirtschaftsprüfer, können übrigens auch Täter sein, sie sind jedoch nicht versicherte Personen im Rahmen einer Unternehmens-D&O-Polizze, daher wird auf sie hier nicht näher eingegangen.)
Die schlechte Nachricht daher gleich vorweg: Wird jemand wegen eines Bilanzfälschungsdelikts rechtskräftig verurteilt, dann hilft ihm keine Versicherung der Welt. Das ginge auch gar nicht, weil ein Versicherungsschutz i...