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Gerhard Altenberger/Christina Hartig

Bilanzfälschung

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3463-0

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Bilanzfälschung (1. Auflage)

1. S. 336Ausgangslage

Mit dem StRÄG 2015, BGBl I 2015/112, erfuhr § 153 StGB eine Neufassung, deren Ziel es – ausweislich der Erläut – war, vor dem Hintergrund der in der Praxis aufgetretenen Unklarheiten bei der Anwendung des Untreuetatbestandes und seiner Grenzen beide Begriffe – Missbrauch und Untreueschaden – in Einklang mit deren Grundverständnis und der Systematik der Vermögensdelikte präzisierend neu zu fassen.

IdS ersetzte der Gesetzgeber zum einen den bisherigen Untreueschaden der „Zufügung eines Vermögensnachteils“ durch jenen der „Schädigung am Vermögen“.

Zum anderen fügte er in Abs 2 klarstellend (und im Ergebnis gegenüber der bisherigen Rechtslage einschränkend) ein, dass seine Befugnis iSd Abs 1 (nur) missbraucht, wer in unvertretbarer Weise gegen solche Regeln verstößt, die dem Vermögensschutz des wirtschaftlich Berechtigten dienen. § 153 nF trat am in Kraft.

Zeitgleich ergänzte der Gesetzgeber sowohl das AktienG (§ 84 Abs 1a) als auch das GmbH-G (§ 25 Abs 1a) um Regelungen, wonach Entscheidungsträger in der Wirtschaft jedenfalls dann rechtmäßig handeln und sich von vornherein nicht wegen Untreue strafbar machen können, wenn sie ihre unternehmerische Entscheidung sorgfältig vor...

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