Brennpunkt Betriebsprüfung - Vorhof zum Finanzstrafverfahren
1. Aufl. 2018
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1. S. 396Einleitung
Betriebsprüfungen führen zu Nachzahlungen, Erhöhungen von Steuern durch Schätzung und Säumniszuschlägen, Finanzstrafverfahren führen zusätzlich zu Strafen. Nicht selten meint der Steuerpflichtige, dass diese finanziellen Nachteile im Verantwortungsbereich seines Steuerberaters liegen, ebenso Kosten des Verfahrens (Verteidigungskosten etc). Oft hört man: Solche erhöhten Kosten wären doch nicht angefallen, hätte der Steuerberater nicht falsch beraten! Entweder führen angebliche Fehler des Steuerberaters zu solchen Betriebsprüfungsergebnissen oder der Steuerberater agiert während – oder auch nach – der Betriebsprüfung falsch.
In diesem Beitrag werden die grundsätzlichen zivilrechtlichen Haftungsgrundlagen des Steuerberaters gegenüber Klienten, aber auch gegenüber Dritten geschildert. Nicht angesprochen wird die Haftung des Wirtschaftsprüfers, da für diesen andere Maßstäbe gelten, ebenso wenig die Frage einer finanzstrafrechtlichen Verantwortung (Steuerberater als Beitragstäter oder gar als unmittelbarer Mittäter).
Die Beratung wird immer komplexer; der Klient hat auch immer weniger Möglichkeiten, selbst im Steuerrecht kundig zu sein. Das fängt mit der Ordnung der Belege bis...