Handbuch Arbeitsunfall
2. Aufl. 2020
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1. S. 217Sicherheit am Arbeitsplatz
1.1. Einleitung
Mittlerweile stellt die Anhebung des Mindeststandards für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz einen der wichtigsten und meist beachteten Bereiche der Sozialpolitik der Gemeinschaft dar. Zwar war das Arbeitnehmerschutzrecht die erste Stufe der Entwicklung des Arbeitsrechts, eine echte Rechtssetzungsbefugnis wurde aber – trotz Betonung des Arbeitnehmerschutzes als Anliegen der Europäischen Wirtschafts(gemeinschaft) – zunächst nicht geregelt .
1.2. Entwicklung
In der Erklärung der Menschenrechte der UNO von 1948 findet sich in Art 23 ein Hinweis auf den Arbeitnehmerschutz: Jeder Mensch hat das Recht auf angemessene und befriedigende Arbeitsbedingungen. Anspruch auf Erholung, Freizeit, vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und bezahlten Urlaub sieht Art 24 vor.
Die 1951 durch den Vertrag von Paris geschaffene Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl begann in ihrem Zuständigkeitsbereich mit Bemühungen um eine effektive Verbesserung der Sicherheit der Arbeitnehmer. Das ursprüngliche Ziel der Verringerung der hohen Zahl von Explosionen und Bränden in Kohleschächten wurde in den folgenden Jahren auf andere Zweige der Grundstoffindustrie ...