Handbuch Arbeitsunfall
1. Aufl. 2012
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S. 225I. Sicherheit am Arbeitsplatz
1. Einleitung
Mittlerweile stellt die Anhebung des Mindeststandards für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz einen der wichtigsten und meist beachteten Bereiche der Sozialpolitik der Gemeinschaft dar.
2. Entwicklung
Schon in der Erklärung der Menschenrechte der UNO von 1948 findet sich in Art 23 ein Hinweis auf den Arbeitnehmerschutz: Jeder Mensch hat das Recht auf angemessene und befriedigende Arbeitsbedingungen. Anspruch auf Erholung, Freizeit, vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und bezahlten Urlaub sieht Art 24 vor.
Die 1951 durch den Vertrag von Paris geschaffene Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl begann in ihrem Zuständigkeitsbereich mit Bemühungen um eine effektive Verbesserung der Sicherheit der Arbeitnehmer. Das ursprüngliche Ziel der Verringerung der hohen Zahl von Explosionen und Bränden in Kohleschächten wurde in den folgenden Jahren auf andere Zweige der Grundstoffindustrie ausgeweitet (etwa die Förderung von Mineralien über und unter Tage).
Die Europäische Sozialcharta von 1961(Art 3) verpflichtet die Mitgliedstaaten Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften zu erlassen, um die wirksame Ausübung des Rechts auf sichere und gesun...