Wirtschaftsprüfer-Jahrbuch 2020
1. Aufl. 2020
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S. 1651. Entwicklungen zur Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
Angesichts aktueller Entwicklungen und Neuerungen in Bezug auf die bestehenden Regelungen zur Geldwäscheprävention (GWP) sowie Terrorismusfinanzierung (TF) und deren Umsetzung gibt es zu diesem Thema erneut Handlungsbedarf. Sowohl Geldwäscherei als auch TF sind in Österreich in § 165 StGB (StGB) bzw § 278d StGB als Straftatbestände verankert. Reglements zur Bekämpfung von Geldwäsche (GW) im Bereich des Berufsrechts der Wirtschaftstreuhänder gibt es bereits seit dem Jahr 2003, als die 2. Geldwäscherichtlinie in der Wirtschaftstreuhandberufs-Ausübungsrichtlinie 2003 (WT-ARL 2003) umgesetzt wurde. Die 3. Geldwäscherichtlinie wurde ebenfalls vorläufig in der Wirtschaftstreuhandberufs-Ausübungsrichtlinie erfasst, jedoch 2010 letztlich auf gesetzlicher Basis im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) umgesetzt. Die aktuelle 4. Geldwäscherichtlinie brachte eine wesentliche Modifizierung einiger wichtiger Bestimmungen mit sich und wurde mit dem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 (WTBG 2017) realisiert.
2. Notwendige Geldwäschepräventionsmaßnahmen in der Kanzlei
Angesichts einer Online-Umfrage der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) zur GWP wurde ermittelt, inwieweit Berufsberecht...