Wirtschaftsprüfer-Jahrbuch 2020
1. Aufl. 2020
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S. 1021. Einleitung
Mit dem Jahressteuergesetz 2018 wurden die Forderungen nach einer verstärkten kooperativen Tax Compliance, die sich auch im Regierungsprogramm der Jahre 2017–2022 wiederfanden, in der BAO umgesetzt. Das zuvor im Rahmen eines Pilotprojekts getestete Verfahren des „Horizontal Monitoring“ tritt fortan in Form einer begleitenden Kontrolle (vgl dazu später) als gleichrangige Alternative neben die steuerliche Außenprüfung gem § 147 Abs 1 BAO. Die Voraussetzungen für eine begleitende Kontrolle anstelle der regelmäßig stattfindenden Außenprüfung sind, dass antragstellende Unternehmen eine gewisse Größe aufweisen müssen, steuerliche Unbescholtenheit nachweisen müssen und sich zu einer proaktiven Offenlegung gegenüber den Abgabenbehörden bekennen. Bedeutsam ist weiterhin, dass der Nachweis eines eingerichteten Steuerkontrollsystems (SKS) das Kernelement der begleitenden Kontrolle gem § 153a ff BAO bildet. Eine Begutachtung desselben durch einen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater ist Bedingung für die Teilnahme am Verfahren. § 153b Abs 6 definiert ganz allgemein das Steuerkontrollsystem. Auf dem Verordnungswege erfolgte durch den Bundesminister für Finanzen weitere Klärung zu den Kernelementen des SKS. Die ...