Wirtschaftsprüfer-Jahrbuch 2019
1. Aufl. 2019
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1. S. 183Ausgangslage
Zahlreiche Unternehmen erstellen ihren Jahresabschluss nach dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) und gleichzeitig ihren Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), oder sie werden in einen nach den IFRS aufgestellten Konzernabschluss einbezogen. Für diese Unternehmen besteht, insbesondere aus Gründen der Vereinfachung, der Bedarf, bei jenen Sachverhalten, die nach dem UGB nicht oder nur unzureichend geregelt sind und wo daher Ermessensspielraum besteht, auch nach dem UGB der Bilanzierung und Bewertung nach den IFRS zu folgen. Da derzeit weder ein befreiender IFRS-Einzelabschluss noch ein dualer Abschluss rechtlich möglich ist, ist eine partielle Analyse der Bestimmungen der IFRS hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit den Bilanzierungsgrundsätzen des UGB erforderlich.
Das AFRAC widmet sich diesem Thema in seiner Arbeit. Der Vorteil dieser Methode liegt in ihrer Anwendbarkeit de lege lata. Es bedarf auch keiner Änderung des zugrunde liegenden Modells zur Zahlungsbemessung. Sowohl die Ausschüttungs- als auch die Steuerbemessung können demnach unverändert auf Basis des UGB-Jahresabschlusses erfolgen. Ferner wird durch das Setzen von Standards einer je nach Einzelfall unterschiedl...