Wirtschaftsprüfer-Jahrbuch 2019
1. Aufl. 2019
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1. S. 98Einleitung
Jedes Strafverfahren beginnt mit dem sogenannten Ermittlungsverfahren. Dieses dient dazu, den Sachverhalt und einen allfälligen Tatverdacht so weit zu klären, dass die Staatsanwaltschaft auf Grundlage einer umfassenden und möglichst objektiven Faktenlage darüber entscheiden kann, ob sie Anklage erhebt oder die Sache einstellt. Ziel des Ermittlungsverfahrens ist es daher, relevantes (nämlich sowohl belastendes als auch entlastendes) Material zu sammeln, wobei die damit einhergehenden Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung (StPO) durchgeführt werden.
Gerade im Bereich der Wirtschaftskriminalität ist es für die strafrechtliche Beurteilung eines Sachverhalts wichtig, möglichst umfassende Informationen über die wirtschaftlichen Hintergründe der zu untersuchenden Geschäfte zu haben. So kann oft nur durch Einsicht in die unternehmensinterne Korrespondenz erkannt werden, ob bestimmte Handlungen vorsätzlich (und damit potentiell strafrechtlich relevant) oder bloß fahrlässig (und damit grundsätzlich strafrechtlich irrelevant) erfolgt sind. Ebenso kann in der Regel nur aus unternehmensinternen Unterlagen abgeleitet werden, welche Pe...