Wirtschaftsprüfer-Jahrbuch 2019
1. Aufl. 2019
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1. S. 116Allgemeines
1.1. Die Abschlussprüferaufsichtsbehörde und ihre Aufgaben
Am feierte die Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) ihr zweijähriges Bestehen als weisungsfreie und unabhängige Anstalt öffentlichen Rechts mit der Aufgabe, Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften zu beaufsichtigen. Die Errichtung der Behörde basiert auf § 3 Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz (APAG) in Umsetzung des Art 2 Z 10 der Richtlinie 2014/56/EU über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen (AP-RL). Die Rechtsaufsicht über die APAB obliegt dem Bundesminister für Finanzen. Gem § 14 Abs 1 APAG sind die Erfüllung gesetzlich obliegender Aufgaben durch die APAB, die Besorgung dieser Aufgaben entsprechend der geltenden Gesetze und Verordnungen sowie die Sicherstellung, dass der Aufgabenbereich nicht überschritten wird, Gegenstand der Aufsicht durch den Bundesminister für Finanzen.
Gem § 4 APAG fällt die Durchführung der Qualitätssicherungsprüfungen in den Zuständigkeitsbereich der APAB. Vor dem Inkrafttreten des APAG lag die Zuständigkeit dafür bei der Qualitätskontrollbehörde (QKB) bzw dem Arbeitsausschuss für externe Qualitätsprüfungen (AeQ). Darüber hinaus obliegen der APAB folgende Aufgaben:
Registrierung von Abschlussprüfe...