Wirtschaftsprüfer-Jahrbuch 2019
1. Aufl. 2019
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1. S. 53Grundlagen
1.1. Gegenstand der Abschlussprüfung
1.1.1. Historische Finanzinformationen als Grundlage
Gemäß der Definition im Fachgutachten KFS/PG 1 bzw. KFS/PE 1 ist die Abschlussprüfung eine Zusicherungsleistung zu vergangenheitsorientierten Finanzinformationen. Als vergangenheitsorientierte Finanzinformationen werden dabei jegliche aus einem Buchführungssystem abgeleitete historische Informationen über wirtschaftliche Ereignisse oder wirtschaftliche Gegebenheiten und Umständen angesehen.
Die möglichen Ausprägungen dieser Informationen sind zum einen vollständige Abschlüsse (Jahres-, Konzern- oder Zwischenabschlüsse) im Sinne des ISA 700 bzw ISA 800 oder zum anderen auch einzelne Bestandteile eines Abschlusses (Bilanz, GuV etc), sonstige Finanzaufstellungen (Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen, Vermögensaufstellungen etc), einzelne Posten einer Finanzaufstellung (Vorräte, Personalaufwand etc) bzw sonstige Finanzinformationen aus der Buchführung (Geschäftsvorfälle, Vermögenswerte, Schulden etc) im Sinne des ISA 805. Zu den Besonderheiten aufgrund der zusätzlichen Anwendungsverpflichtung von ISA 805 wird auf Kapitel 8 in diesem Beitrag verwiesen.
Der weitere Fokus dieses Beitrags liegt auf...