Wirtschaftsprüfer-Jahrbuch 2017
1. Aufl. 2017
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I. S. 350Einleitung
Mit dem Rechnungslegungs-Änderungsgesetz (RÄG) 2014 setzt der Gesetzgeber die Bestimmungen der Bilanzrichtlinie (2013/34/EU) in nationales Recht um und unterzieht hierdurch die unternehmensrechtlichen Normierungen zur Rechnungslegung einer umfassenden Novellierung. Das RÄG-Update stellt wesentliche Praxisfragen, welche sich iZm dem RÄG 2014 ergeben, vor und versucht hierfür Lösungsvorschläge abzugeben. Neben Änderungen an allgemeinen Vorschriften, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Gliederung von Bilanz sowie GuV und Änderungen an den Angaben im Anhang und Lagebericht finden auch die Übergangsregelungen nähere Beachtung.
II. Änderungen zu allgemeinen Aspekten
A. Größenklassen
Die Größenklassen des § 221 UGB erfahren mit dem RÄG 2014 eine geringfügige wertmäßige Inflationsanpassung. Darüber hinaus werden „Kleinstkapitalgesellschaften“ als neue Größenklasse aufgenommen. Für die Einteilung sind somit folgende Größenkriterien zu berücksichtigen, wobei weiterhin auf das Unter- bzw Überschreiten von mind zwei Größenkriterien abzustellen ist:
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Bilanzsumme | Umsatzerlöse | Arbeitnehmer | |
Kleinstkapitalgesellschaft (Abs 1a) | bis 350.000 € | bis 700.000 € | bis 10 |
Keine Investmentunternehmen oder Beteilig... |