Wirtschaftsprüfer-Jahrbuch 2017
1. Aufl. 2017
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I. S. 86Problemstellung, Zielsetzung und Aufbau des Beitrags
Im Zuge der jüngsten Reformen des Bilanzrechts – namentlich des RÄG 2014 und des APRÄG 2016 – wurden sowohl die Bestimmungen zur Jahresabschlussprüfung als auch jene zur Prüfung des Lageberichts zT neu geregelt. Im Hinblick auf den (Konzern-)Lagebericht adressieren diese gesetzlichen Neuerungen selbst (im Rahmen des RÄG 2014) primär den Prüfungsgegenstand (dh den Inhalt des [Konzern-]Lageberichts gem §§ 243, 243a und 267 UGB) sowie den Bestätigungsvermerk und die dort zu tätigenden Aussagen zum Ergebnis der Prüfung. Diese Gesetzesnovellen waren aber zugleich Anlass dafür, das korrespondierende Fachgutachten des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über die Prüfung des Lageberichts (KFS/PG 10) zu überarbeiten und die darin vorgesehenen Leitlinien zur Prüfung des (Konzern-) Lageberichts zu konkretisieren – mit weitreichenden Konsequenzen für die Prüfungspraxis. Das neu gefasste KFS/PG 10 ist für die Prüfung von Lageberichten bzw Konzernlageberichten auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem begonnen haben.
An der alten Fassung des KFS/PG 10 war zu bemängeln, dass dieses wenige...