Wirtschaftsprüfer-Jahrbuch 2017
1. Aufl. 2017
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I. S. 21Die Vorschriften zum Bestätigungsvermerk
A. Vorbemerkungen
Der Abschlussprüfer hat das Ergebnis seiner Prüfung in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Hierbei ist im Rahmen einer Einleitung das Unternehmen anzugeben, dessen Jahresabschluss bzw Konzernabschluss Gegenstand der Abschlussprüfung war. Ebenso sind der Abschlussstichtag sowie der Abschlusszeitraum anzugeben und es ist darzulegen nach welchen Rechnungslegungsgrundsätzen die Aufstellung des Abschlusses erfolgte. Der Bestätigungsvermerk beinhaltet auch Angaben zu Art und Umfang der Abschlussprüfung sowie Angaben über die Grundsätze, nach denen die Abschlussprüfung durchgeführt wurde. Das Ergebnis der Abschlussprüfung mündet in ein Prüfungsurteil, welches entweder ein uneingeschränktes, eingeschränktes oder ein negatives ist. Das Prüfungsurteil hat zweifelsfrei Auskunft darüber zu geben, ob der Jahresabschluss oder Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung der maßgeblichen Rechnungslegungsgrundsätze ein möglichst getreues Bild der Vermögens- Finanz- und Ertragslage des Unternehmens oder des Konzerns vermittelt.
Für die Erteilung eines Bestätigungsvermerks gilt es eine Vielzahl von Re...