Wirtschaftsprüfer-Jahrbuch 2016
1. Aufl. 2016
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I. S. 230Themenübersicht
Mit dem Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 (RÄG 2014), BGBl I 2015/22, wurde das Dritte Buch des österreichischen Unternehmensgesetzbuchs (UGB) umfassend geändert. Das RÄG 2014 dient vor allem der Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates („Bilanzrichtlinie“). Ziel der Bilanzrichtlinie und damit des RÄG 2014 sind unter anderem die Förderung der europaweiten Vergleichbarkeit von Jahres- und Konzernabschlüssen, eine Annäherung an das Steuerrecht („Einheitsbilanz“) und die Verbesserung der Aussagekraft der Abschlüsse.
Im ersten Abschnitt des Dritten Buchs des UGB (allgemeine Vorschriften), welcher für alle rechnungslegungspflichtigen Rechtsträger gilt, wurden ua wichtige Bestimmungen über dessen Anwendungsbereich und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung hinzugefügt. Im zweiten Abschnitt, welcher ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften enthält, finden sich...