Wirtschaftsprüfer-Jahrbuch 2016
1. Aufl. 2016
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I. S. 26Einleitung
A. Ausgangslage
Der aktuelle Bestätigungsvermerk für Abschlussprüfungen der Geschäftsjahre 2014 und 2015 beruht auf der derzeit noch gültigen Fassung des Paragraph 274 UGB sowie des darauf aufbauenden Fachgutachtens KFS/PG 3 über die Erteilung von Bestätigungsvermerken nach den Vorschriften des UGB bei Abschlussprüfungen von Jahres- und Konzernabschlüssen in der am beschlossenen Fassung.
Demgemäß hat der Prüfer das Ergebnis seiner Prüfung in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Dieser umfasst eine Einleitung mit Informationen dazu, welcher Jahresabschluss oder Konzernabschluss Gegenstand der gesetzlichen Prüfung war und nach welchen Rechnungslegungsstandards dieser aufgestellt wurde. Der Bestätigungsvermerk beinhaltet weiter Angaben zu den Prüfungsgrundsätzen, Art und Umfang der Abschlussprüfung sowie ein Prüfungsurteil, das zweifelsfrei darüber Auskunft gibt, ob ein uneingeschränkter oder eingeschränkter Bestätigungsvermerk abgegeben wurde oder ob dieser versagt wurde.
Mit der Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks erklärt der Abschlussprüfer, dass die durchgeführte Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat und dass der geprüfte Abschluss auf ...