Wirtschaftsprüfer-Jahrbuch 2015
1. Aufl. 2015
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I. S. 212Einführung
Die Notwendigkeit zur Bilanzierung latenter Steuern in einem von Kapitalgesellschaften nach unternehmensrechtlichen Vorgaben aufgestellten Einzel- oder Konzernabschluss ergibt sich aufgrund der unterschiedlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften, die das Unternehmensrecht einerseits und das Steuerrecht andererseits vorsehen. So bezweckt derzeit der Ansatz latenter Steuern in einem nach unternehmensrechtlichen Vorschriften erstellten Jahresabschluss, die darin ausgewiesene Steuerbelastung so darzustellen, als ob der unternehmensrechtliche Abschluss als steuerliche Bemessungsgrundlage dienen würde. Dazu ist eine Anpassung der tatsächlichen Steuerbelastung, die aus den steuerrechtlichen Vorschriften resultiert, an die fiktive Steuerbelastung (eines Unternehmens oder eines Konzerns), die sich bei der Zugrundelegung eines unternehmensrechtlichen Einzel- oder Konzernabschlusses als steuerliche Bemessungsgrundlage ergeben würde, herbeizuführen. Damit trägt der Ansatz latenter Steuern letztlich einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise Rechnung, indem die Steuerlast dem Jahr der wirtschaftlichen Verursachung – und nicht dem Jahr der Steuerzahlung – zugewiesen wird. Im Konkrete...