Wirtschaftsprüfer-Jahrbuch 2015
1. Aufl. 2015
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I. S. 54Einleitung
Die Basis für die aufsichtsrechtliche Prüfung für die Geschäftsjahre, die nach dem enden, sind der neu gefasste § 63 Abs 4 und 5 BWG sowie das Fachgutachten KFS/BA 9 „Prüfung der Beachtung von für Kreditinstitute wesentlichen Rechtsvorschriften gemäß § 63 Abs 4 ff BWG und Berichterstattung darüber in einer Anlage zum Prüfungsbericht“. Insbesondere ist das Fachgutachten KFS/BA 9 heranzuziehen, das im Dezember 2014 beschlossen und mit redaktionellen Anpassungen im Februar 2015 neuerlich veröffentlicht wurde. Es wurden sowohl Umfang der Prüfung als auch die Art der Berichterstattung über diese erheblich verändert, und die wesentlichen Eckpunkte – die vormals Verordnungscharakter hatten – sind nun Bestandteil des BWG geworden.
Waren die Grenzen zwischen der regulären Konzern- bzw Jahresabschlussprüfung und der aufsichtsrechtlichen Prüfung in der Vergangenheit oftmals fließend und nicht eindeutig, werden sowohl die Prüfungstätigkeiten als auch die Berichterstattung nun deutlich klargestellt. Es wird zwar weiterhin ein Prüfungsauftrag vergeben, die beiden Prüfungen – die Jahresabschlussprüfung und die aufsichtsrechtliche Prüfung – erfolgen jedoch mit klar voneinander unterschiedenen Zielen....