Wirtschaftsprüfer-Jahrbuch 2015
1. Aufl. 2015
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I. S. 16Begriffsabgrenzung und Zielsetzung des Enforcement
Mit Beschluss des Rechnungslegungs-Kontrollgesetzes (RL-KG) und dessen Inkrafttreten per wurde die nationale Rechtsgrundlage für das Enforcement in Österreich geschaffen. Enforcement setzt sich die Überprüfung der Einhaltung der internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) in der Finanzberichterstattung kapitalmarktorientierter Unternehmen zum Ziel, um so das Vertrauen der Anleger und damit den Kapitalmarkt in Österreich zu stärken. Die Notwendigkeit eines Enforcement ergab sich bereits aus der IAS-Verordnung (VO [EG]1606/2002). Die Definition des europäischen Enforcement findet sich in dem noch geltenden Standard No 1 on Financial Information des damaligen Committee of European Securities Regulators (CESR) – die heutige European Securities and Markets Authority (ESMA) –, wonach Enforcement die Überwachung der Einhaltung des jeweiligen Rahmenkonzepts für die finanzielle Berichterstattung darstellt und geeignete Maßnahmen im Falle der Feststellung von Verstößen trifft.
Mit dem RL-KG wurde ein zweistufiges Enforcement-System in Österreich geschaffen. Als erste Anlaufstelle für die Abwicklung des Enforcement-Verfahre...