Wirtschaftsprüfer-Jahrbuch 2015
1. Aufl. 2015
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I. S. 84Einleitung
A. Ausgangslage
Auf Ebene der Europäischen Union finden sich die Vorschriften zur Abschlussprüfung in der Richtlinie 2006/43/EG (Statutory Audit Directive). Diese kodifiziert die Pflichten des Abschlussprüfers bzw der Prüfungsgesellschaften sowie die öffentliche Aufsicht über die Abschlussprüfung innerhalb der Union. Aus den Richtlinien 2013/34/EU (Accounting Directive), 2004/109/EG (Transparency Directive) und 2009/138/EG (Solvency II Directive) kann zudem geschlossen werden, wer zur statutarischen Abschlussprüfung verpflichtet ist. Die Verpflichtung kann entweder aufgrund der Rechtsform oder aus Gründen des öffentlichen Interesses hinsichtlich der Unternehmenstätigkeit, -größe oder der Eigentumsverhältnisse bestehen.
Im Zuge der Finanzkrise erkannte die Europäische Kommission einige Defizite hinsichtlich der vorherrschenden Prüfungspraxis sowie eine mangelnde Dynamik des europäischen Prüfungsmarktes. Eine Aufstellung aller Bedenken kann im Memo der Kommission 14/427 nachgelesen werden. Darin finden unter anderem folgende Punkte:
Von Aufsichtsbehörden aufgezeigte Mängel und Fehler in Prüfungsurteilen;
Zweifel an der Verlässlichkeit geprüfter Abschlüsse von Banken, anderer...