Wirtschaftsprüfer-Jahrbuch 2015
1. Aufl. 2015
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I. S. 167Wesentliche Rahmenbedingungen aufgrund der geänderten EU-Abschlussprüferrichtlinie und der neuen EU-Verordnung
A. Neue EU-Regelungen
Die Richtlinie 2006/43/EU wurde durch die Richtlinie 2014/56/EU geändert; gleichzeitig wurde die Verordnung (EU) 537/2014 erlassen. Die Richtlinie betrifft alle Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften, soweit nicht Regelungen der Verordnung anzuwenden sind, die Verordnung hingegen nur Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften von Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE). Die Richtlinie ist bis umzusetzen; die Verordnung ist ab diesem Zeitpunkt unmittelbar anwendbar. Die rechtzeitige Umsetzung der Richtlinie ist daher wesentlich, da die Bestimmungen der Verordnung am unabhängig vom Stand der Umsetzung der Richtlinie in Kraft treten. Bis dahin müssen somit die erforderlichen organisatorischen Strukturen geschaffen werden.
B. Aufgaben der neue Aufsichtsbehörde
Die Abschlussprüferrichtlinie und die Verordnung beinhalten unter anderem die Schaffung eines neuen Aufsichtssystems: Es soll eine Aufsichtsbehörde eingerichtet werden, die folgende Funktionen wahrnehmen soll:
Die Aufsichtsbehörde soll einerseits Qualitätsprüfungen bei Abs...