Wirtschaftsprüfer-Jahrbuch 2014
1. Aufl. 2014
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S. 182I. Rechtliche Grundlagen
Im Rahmen der stichprobenweisen Prüfung sind in Österreich derzeit die Richtlinie PG5 des Instituts österreichischer Wirtschaftsprüfer sowie der ISA 530, herausgegeben von der International Federation of Accounting (IFAC) bzw vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB), von Bedeutung. Die IWP-Richtlinie wurde 1991 unter dem Richtliniennamen AP4/R10 erlassen, später auf IWP/PG5 umbenannt und 2010 das letzte Mal redaktionell überarbeitet. ISA 530 ist für die Prüfung von Abschlüssen von Geschäftsjahren, welche nach dem beginnen, anzuwenden. Inhaltlich gibt es kaum Differenzen zwischen der IWP-Richtlinie und dem ISA.
II. Vollprüfung vs Auswahlprüfung
Im Rahmen der Abschlussprüfung ist es meist nicht sinnvoll bzw aus Gründen der Wirtschaftlichkeit schlichtweg nicht möglich alle Abschlussposten vollinhaltlich zu prüfen. Bei manchen Prüffeldern macht eine Vollprüfung zwar durchaus Sinn, etwa dann, wenn ein Bilanzposten aus nur wenigen Einzelposten besteht. Bei umfangreichen Prüffeldern, wie etwa Forderungen und Verbindlichkeiten muss jedoch, unter anderem aus Zeit- und Kostengründen, eine repräsentative Auswahl getroffen werden.
Die Alternative zur Vollprüfung ist daher die Auswahlprüfung. Definiert ist diese in IWP/PG5: „