Wirtschaftsprüfer-Jahrbuch 2014
1. Aufl. 2014
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S. 160I. Einleitung
Unternehmen können für ihre Aufwendungen für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten beim zuständigen Finanzamt eine Forschungsprämie geltend machen. Dabei ist grundsätzlich zwischen eigenbetrieblicher Forschungs- und Entwicklungstätigkeit und extern in Auftrag gegebener Forschung zu unterscheiden.
Seit dem Jahresbeginn 2013 gelten mit dem Inkrafttreten des 1. StabG 2012 geänderte Bestimmungen zur Geltendmachung einer Forschungsprämie nach § 108c EStG. Diese betreffen im Wesentlichen die steuerliche Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten. Das Verfahren zur Förderung von extern in Auftrag gegebenen Forschungstätigkeiten ist von diesen Änderungen, bis auf eine Anhebung der Deckelung von 100.000 € auf 1 Mio €, nicht betroffen.
Das Ziel der regulativen Maßnahmen, insbesondere der Einbindung der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (im Folgenden FFG) in den Prozess der Beantragung, besteht in einer Erhöhung der Erstkontrolle des Anspruchs der Forschungsförderungen und einer damit einhergehenden höheren Rechtssicherheit für die beantragenden Unternehmen. Aufgrund geltender Bestimmungen ist nun im Zuge der Beantragung einer Forschun...