Wirtschaftsprüfer-Jahrbuch 2014
1. Aufl. 2014
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 80I. Einleitung
Mit Beschluss des Rechnungslegungs-Kontrollgesetzes (RL-KG) und dessen Inkrafttreten per wurde die nationale Rechtsgrundlage für das Enforcement in Österreich geschaffen. Enforcement setzt sich zum Ziel, durch Überprüfung der Einhaltung der internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) in der Finanzberichterstattung kapitalmarktorientierter Unternehmen das Vertrauen der Anleger und somit den Kapitalmarkt in Österreich zu stärken. Die Notwendigkeit eines Enforcement ergab sich bereits aus der IAS-Verordnung (VO 1606/2002/EG). Darauf Bezug nehmend wurde im Jahr 2003 der Standard No 1 on Financial Information – Enforcement of Standards on Financial Information vom damaligen Committee of European Securities Regulators (CESR) veröffentlicht. Entsprechend CESR No 1 Principle 2 wird Enforcement definiert als:
„monitoring compliance of the financial information with the applicable reporting framework;
taking appropriate measures in case of infringements discovered in the course of enforcement.“
Mit dem Rechnungslegungs-Kontrollgesetz wurde nun auch in Österreich die gesetzliche Grundlage für das Enforcement geschaffen. Wie auch in Deutschland ist ein zweistufiges ...