Wirtschaftsprüfer-Jahrbuch 2014
1. Aufl. 2014
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S. 43I. Einleitung
Das Wirtschaftsstrafrecht gewinnt zunehmend an Bedeutung. Diese Entwicklung ist primär Folge der großen Wirtschaftsskandale der vergangenen Jahre, die im Kern Verstöße gegen strafrechtliche Bestimmungen waren. Im Zuge der Aufarbeitung dieser Skandale ist die Qualität der Strafverfolgung deutlich verbessert worden (insbesondere durch Einrichtung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und die Einrichtung von Sonderkommissionen). Parallel dazu legen die Strafgerichte die Kerndelikte des Wirtschaftsstrafrechts (vor allem den Tatbestand der Untreue) immer weiter aus, was ebenfalls dazu führt, dass mehr Sachverhalte einer strafrechtlichen Prüfung unterzogen werden. Schließlich hat sich im Laufe der letzten Jahre auch die öffentliche Wahrnehmung geändert, weil viele Taten – wie etwa das Schönen von Bilanzen – nicht mehr als Kavaliersdelikte angesehen, sondern aufgegriffen und angezeigt werden.
Vor diesem Hintergrund wird es immer wahrscheinlicher, dass auch Wirtschaftsprüfer (nachfolgend kurz „WP“) den einen oder anderen Mandanten betreuen, der möglicherweise Strafgesetze verletzt hat. Stößt der WP im Zuge der Prüfung auf ein solches Verhalten, stellt sich für ihn ...